Ein Privat-Privat Kaufvertrag kommt zustande, wobei der Verkäufer versichert, das Auto sei fahrbereit. Nach Anmeldung und Versicherung des PKWs wurden erhebliche Mängel festgestellt, TÜV Plakette wurde entzogen und das Auto darf nicht mehr gefahren werden. Der Verkäufer will meinen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht akzeptieren. Kann ich eine Anklage gegen ihn erheben? Danke für die vielen schnellen Antworten :) - Bei der Probefahrt konnte keine Mängel feststellen (Laie). - Kaufvertrag ist ohne Gewährleistung. "Gekaugt wie gesehen" war kein Bestandteil. - Dass der V bewusst die Mängel verschwiegen hat kann ich nicht beweisen, aber das Auto ist wirklich nicht brauchbar. Es gibt Zeugen für seine Aussage.
Hängt schlicht vom Kaufvertrag ab und gegebenenfalls davon, ob Du arglistig verschwiegene Mängel nachweisen kannst, also Arglistigkeit. Leider werden private Gebrauchtwagen zu beinahe 100% "wie gesehen und probegefahren" verkauft, also i.R keine Chance auf Reklamation. Außer eben bei arglistiger Täuschung, die aber mußt Du nachweisen. Andererseits, entschuldige aber dies möchte ich nun schon loswerden, Du gehörst für Deine Blödheit bestraft!! Denn jeder halbwegs vernunftbegabte Mensch wird mit dem Auto zum ADAC (ÖAMTC,....) fahren und es durchsehen lassen BEVOR er den Kaufvertrag unterschreibt. Verweigert ein Verkäufer seine diesbezügliche Mitwerkung > FINGER WEG vom Auto!! PS: Fahrbereit heißt juristisch betrachtet nur, daß das Ding startet wenn man den Zündschlüssel dreht, sonst nix. Von verkehrssicher oder TÜV-tauglich keine Rede, Du bist geleimt worden! ------------------ Du (Laie) konntest keine Mängel feststellen ... eben, deshalb fährt man ja zu ADAC und läßt prüfen ;) nächstes mal fährst zum ADAC oder TÜV und läßt das Fahrzeug durchsehen, noch besser auf Kosten des Verkäufers die Plakette machen. Hast DU eigentlich mal nachgedacht, warum das Fahrzeug OHNE gültige Plakette verkauft wurde? .... Genau, jetzt hast DU es kapiert ;) Kaufvertrag ohne Gewährleistung .... siehst Du. Warum wohl? Aber "probegefahren" steht sicher im Vertrag, oder? Womit auch die Fahrtüchtigkeit zum Zeitpunkt des Kaufes gegeben war! Zeugen wofür? "Fahrbereit" ist der Wagen ja, denn DU BIST GEFAHREN! Nur den gesetzlichen Ansprüchen genügt das Kfz halt nicht, aber das war ja auch nicht zugesagt, oder? Du hast schlicht und einfach Lehrgeld bezahlt. Anstatt nun hier weiterzufragen - denn was DU hören willst wirst DU nicht hören! - hast Du zwei Möglichkeiten: a) geh zum Anwalt und frage einen Rechtsexperten um seine Meinung b) buche es als Lehrgeld und Verlust ab. Ich denke, b) folgt auf jeden Fall, egal ob a) dem vorangeht oder nicht.
Bei uns war letztens Frühjahrsschau der Autohändler in unserem Ort. Bei den meisten die ich befragte ob der Hersteller denn Autos vom Werk aus mit Autogas oder Erdgasantrieb ausrüstet, bekam ich die Antwort das es nur per Nachrüstung geht. Dabei gibt es auch Hersteller die wenigstens ein paar Modelle vom Werkaus mit Erdgasantrieb ausrüstet. Vor zwei Jahren hab ich nach einem Fahrzeug mit diesem Antrieb gesucht, ich habe auch ein Modell gefunden das damit ausgerüstet ist und vom Preis-Leistungs-Verhältnis her ok ist. Aber warum streiken die Hersteller, wenn es doch eine Umrüstung gibt, dann kann man doch sicher auch das als Ausrüstung vom Werk aus anbieten. Würden Sie mehr Werbung damit machen würden viel mehr Kunden danach fragen. Würdet Ihr ein speziell ausgerüstetes Auto kaufen, wenn es nicht mehr Kostet als ein konventionell hergestelltes Fahrzeug?
Die Antwort paßt vielleicht nicht zu eigentlichen Frage, jedoch wundert es einen schon, das selbst Länder wie die Türkei beinahe an jeder Tankstelle Alternativ Gas anbieten. Na Logo der Liter Sprit kostet um die 1,80€ umgrechnet und Gas eben deutlich weniger. Selbst viele ältere PKW-Modelle fahren umgerüstet auf Gas damit herum, da scheint es ja auch zu funktionieren. Vielleicht sollte in Deutschland einfach optional, der Gastank in "Serie" gehen....
Ich hatte das mal vor einiger Zeit gesehen. Da stand ein tiefer gelegtes Auto, der Fahrer stieg ein und pumpte es ein paar Zentimeter hoch bevor er losfuhr. Könnte ein älterer Nissan oder Renault gewesen sein bin mir aber nicht sicher. Was für ein Auto ist das?
Ich glaube es handelt sich eher um einen Citroen mit Niveauregulierung http://www.fotolibrary.de/fotos/fotos/934_Citroen.jpg
Das kann man kaum vergleichen. In der Luftfahrt gibt es zwar kaum eine Alternative zum Jetantrieb, aber sparsam ist was Anderes, auch wenn da wieder mal die Reklametrommeln gerührt werden, wie wenig doch der neuste Flieger verbrauchen würde. Das sind nur Kalkulationstricks über das Fluggewicht. Man spart ein paar Kilo an der Struktur, indem man alles aus Kunststoff baut und dafür 50 bis 100 zahlende Passagiere mehr mitnehmen kann, als bisher. Am Ende sind das die typischen, geschönten Werksangaben. Wenn man mit einem dieser spritsaufenden Turbinenmonster im Stadtverkehr herumgurken müsste, würde die Bilanz für den Kolbenmotor eines PKW wahrscheinlich deutlich günstiger ausfallen, aber im Flugverkehr könnte man den regelmässigen Ausfall eines Kolbenmotortriebwerks auf den Interkontinentalstrecken keinem Passagier mehr als "sicheres" Fliegen verkaufen. Während die Turbine in den 1950er Jahren die leistungsmäßig ausgereizte Kolbenmotortechnik auch aus Sicherheitsgründen erfolgreich aus der kommerziellen Luftfahrt verdrängte, hat sie im Auto nicht den gleichen Erfolg gehabt, weil erstens diese gewaltigen Leistungen nicht nötig sind und zweitens der Sicherheitsaspekt keine derart wichtige Rolle spielt. Es gibt aber eine kleine Chance, dass die Gasturbine als Turbogenerator für Hybridautos wiederkommt. Ihr großer Vorteil ist die Vielstofffähigkeit, indem man sie mit jedem gasförmigen, flüssigen und sogar festem Brennstoff (Kohlestaub/Holzgas) betreiben könnte.
Ich meine keine Modellflugzeuge.
Ja, daran wird seitens der großen Flugzeughersteller EADS (Airbus), Boeing, Dornier, Fokke & Wulff, usw. gearbeitet, das System ist noch nicht perfekt und würde einheitliche Bodenkontrollsystem auf jedem Flughafen voraussetzen, ebenso einheitliche Flugüberwachungsanlagen und Leit - Systeme (Fluglotsendienst)jedoch da immer noch unterschiedliche Nationale und / oder auch militärische und wirtschaftliche Interessen, ein Einheitssystem verhindern, wird das noch einige Jahre dauern bis so etwas Flächendeckend eingestzt wird, außerdem wäre für jeden Computergesteuerten Flug ein Großrechner notwendig der nur diesen ein Flug lückenlos überwachen müßte, die Störfaktoren von außen sind zu vielfältig, daß es funktinieren könnte, daher sind die Piloten an Bord des Flugzeugs immer notwendig um Kurskorrekturen vorzunehmen und um die Technik zu überwachen (Autopilot). Da im Kriegsfall die USA das GPS für die zivile Nutzung sperren können, wäre der Unsicherheitsfaktor zu hoch, sich 100%ig auf GPS verlassen zu können. Das GPS für die zivile Nutzung auch im internationalen Luftverkehr ist nur bis etwa 10 m zielgenau, führ den Straßenverkehr und für die Luftfahrt genügt das, ebenso für den zivilen Schiffsverkehr. In der Raumfahrt wird die komplett automatische Steuerung vom Start bis zur Landung schon seit Jahren angewendet. Es ist möglich aber für die zivile Luftfahrt zu kostenintensiev. Thema Computergesteuerter Autopilot: Im Miniaturwunderland in Hamburg, der H0 Modellbahnanlage, wurde im Skandinavienabschnitt ein Wasserbecken installiert, wo vom Computer ferngesteuerte Modelle (Schiffe) selstständig an und ablegen sollen, Be- und Entladen werden sollen und zielgenau durch das kleine Becken schippern sollen, dort klappt das bis heute nicht einwandfrei und kommt immer wieder zu Kollosionen, trotz der Tatsache daß ein Computer mit mehreren 100 Terabyte Arbeitsspeicher (1 TB = 1000 GB) die Rechenleistung zur Steuerung erbringt um die Autopiloten der einzelnen Schiffe zu steuern. Wenn das schon im Modell nicht funktioniert, wie soll das dann in der zivilen Luftfahrt funktinieren mit mehreren 1000 Flugbewegungungen am Tag?
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